Großverfahren ­gegen schwule Männer in Schwerin und Stralsund

1936 und 1938;
Willy Käcker, 1905 – 18.01.1942;
Wilhelm Rehmann, 1883 – 19.03.1944

Am 2. Juli 1938 wird der Bäckermeister Wilhelm Rehmann in Wismar verhaftet. Er wurde 1883 in Goldebee bei Wismar geboren, hat vier Kinder aus einer Ehe mit der 1927 verstorbenen E. O. 1933 trat er in die NSDAP ein. Nun wird ihm „widerna­türliche Unzucht mit Männern“ vorgeworfen.
Neben Wilhelm Rehmann werden vierzehn weitere Männer aus Wismar und Umgebung, aus Schwerin und Berlin verhaftet. Am 20. und 21. Januar 1939 ste­hen sie wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 175 in Schwerin vor Gericht; den Prozess führt der Landgerichtsdirektor Karl Friedrich Sarkander. Mit weniger als einem Jahr Freiheitsentzug verlässt keiner der Verurteilten den Gerichtssaal. Mindestens drei werden das Gefängnis oder die Internierung im Konzentrations­lager nicht überleben. An den Zigarrenhändler Willy Käcker, der im Alter von 36 Jahren in Auschwitz stirbt, erinnert seit 2017 ein Stolperstein vor dem Haus Hinter dem Chor 17.

Der Bäckermeister Wilhelm Rehmann wird zu sechs Jahren Haft verurteilt. Seine Angehörigen schreiben ihm, besuchen ihn, bringen Gnadengesuche auf den Weg. Rehmann stirbt 1944 im Gefängnis Dreibergen-Bützow; seine Ange­hörigen erwirken, dass er in Wismar bestattet wird.
Auch in Stralsund findet ein Sammelprozess in Zusammenhang mit dem Paragrafen 175 statt, bereits im Juni 1936. 27 Männer stehen hier vor Gericht – unter ihnen auch Mitglieder der NSDAP –, 23 von ihnen werden zu Haftstrafen verurteilt. Über die Sammelprozesse in Stralsund und in Schwerin berichtet die zentral gesteuerte Presse ausführlich und mit Namensnennung der Verurteilten. Als spektakuläre Großprozesse inszeniert, erfüllen sie damit auch propagandistische Zwecke.