1892 – [unbekannt]
Der 1892 geborene R. B. arbeitet als Landwirt nahe dem mecklenburgischen Dorf Göhren bei Schwerin. Mit seiner Frau, mit der er einen Sohn hat, lebt er in Scheidung.
Im Herbst 1936 wird R. B. in die Heil- und Pflegeanstalt Sachsenberg in Schwerin zwangseingewiesen. Er wird eines Vergehens gemäß Paragraf 175 verdächtigt. Zudem wird ihm vorgeworfen, seine Miete nicht aufbringen zu können, keiner geregelten Arbeit nachzugehen und sich nicht in die Dorfgemeinschaft einzufügen. Der Arzt Dr. Alfred Leu, überzeugter Nationalsozialist, attestiert ihm „angeborenen Schwachsinn“. Zur Anstaltsrealität zählen erniedrigende Behandlungen und die Willkür des ärztlichen Personals. Gesetzlich vertreten lassen kann sich R. B. nur durch einen Pfleger.
„ … ich kämpfe für mein Recht und die Wahrheit des Gewesenen.“
Vom ersten Tag an leistet R. B. Widerstand. Die ärztlichen Gutachten weist er schriftlich zurück und beantragt, im Verfahren selbst angehört zu werden. Mutig lehnt er den Arzt Dr. Alfred Leu als befangen ab und zeigt ihn wegen Beleidigung an. Außerdem benennt er Zeugen, die seine Unschuld bestätigen können und beantragt deren Anhörung.
Unterstützung erhält R. B. von seinem Bruder, der ebenfalls Beschwerde einlegt. Und auch seine Pfleger beantragen, dass R. B. selbst im Verfahren angehört wird. Sämtliche Bemühungen jedoch können nicht verhindern, dass R. B. am 5. Mai 1938 zwangssterilisiert wird.
Im August desselben Jahres wird R. B. entlassen. 1940 verklagt er den ‚Kreisausschuß für Volkswohlfahrt‘ auf Erstattung seines ausgefallenen Lohns. Zugleich legt er Beschwerde beim Reichsjustizminister ein und erstattet ein weiteres Mal Anzeige gegen Dr. Alfred Leu. Wieder bleiben seine Bemühungen erfolglos.