an Politik und Verwaltung zur Verbesserung der Lebenssituationen von Lesben, Schwulen, Trans (LST)¹ in Mecklenburg-Vorpommern
Der Schutz von Minderheiten ist Schutz von Menschenrechten und daher eine staatliche Aufgabe. Die Verteidigung bürgerlicher Rechte wie Chancengerechtigkeit und Anti-Diskriminierung geht alle Menschen etwas an. Die folgenden Forderungen sind direkt aus den Ergebnissen der Expertise abgeleitet. Einige der Forderungen sind in der Vergangenheit schon von verschiedenen Organisationen gestellt worden, manche von ihnen finden sich auch im Landesaktionsplan für die Gleichstellung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern wieder. Die Erfüllung der Forderungen setzt jedoch nicht nur den Willen zur Veränderung voraus, sondern dieser muss sich auch in politischen Entscheidungen zu ihrer Finanzierung manifestieren.
1. Der Landesaktionsplan für die Gleichstellung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern muss mit einem Haushaltstitel ausgestattet werden, andernfalls können die in ihm enthaltenden Maßnahmen nicht oder kaum umgesetzt werden.
2. Es bedarf einer stärkeren Förderung von LST-Selbstorganisationen zur Verwirklichung der sozialen, kulturellen und bürgerlichen Menschenrechte von LST.
3. Es bedarf einer stärkeren Förderung von LST-Selbstorganisationen, insbesondere für deren Expertise in psychosozialer Beratung.
4. Es bedarf der Finanzierung und Umsetzung von Aufklärungs-, Sensibilisierungs- und Bildungsarbeit zu LST-Lebensweisen, insbesondere in den Bereichen Justiz, Medizin und Pflege. Es müssen Ansprechpartner*innen in der Polizei geschult und benannt werden.
5. Voraussetzung für den Erhalt von Landes-, Struktur- und Sozialfondsmitteln – auch im Bereich Tourismus- und Wirtschaftsförderung – muss die Vorlage eines Diversity-Konzepts sein, das auch den Schutz vor Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Trans einschließt. Die Evaluierung solcher Konzepte muss Teil der Förderung sein.
6. Auch öffentlich-rechtliche Medien stehen in der Verantwortung: Vorurteilsbewusste Berichterstattung und eine Positionierung für einen von Vielfalt und Gleichwertigkeit geprägten Alltag im Bundesland sollten selbstverständlich sein, die Benennung eine*r Expert*in im NDR-Rundfunkrat ist naheliegend und hat Signalwirkung.
7. Bereich Pädagogik/Schule:
Die Themen LST-Lebensweisen und Anti-Diskriminierung müssen in der Aus- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte in schulischer und außerschulischer Bildung sowie in Sozialer Arbeit implementiert werden.
Die Thematik muss in den Rahmenplänen von Schulfächern, insbesondere in Geschichte, Deutsch, Sozialkunde, Medienerziehung, Religion, Biologie und Philosophie berücksichtigt werden.
Kitas und Schulen sollten demokratische Leitbilder entwickeln. Dies beinhaltet eine verlässliche Positionierung gegen diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten sowie die Förderung eines solidarischen Miteinanders.
¹ Die politischen Forderungen konzentrieren sich – wie die Expertise – auf Lesben, Schwule und Trans. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere geschlechtliche Identitäten und sexuelle Orientierungen wie zum Beispiel Bi- oder Intersexualität, die wir in den politischen Forderungen nicht ausschließen. Besonders zu Intersexualität besteht Forschungsbedarf und die Notwendigkeit, Unterstützung für Betroffene auch in ländlichen Räumen anzubieten.